Heilmassage
Ihr Arzt hat Ihnen Massagen als Therapie verschrieben?
- Schmerzlinderung
- Verbesserte Beweglichkeit
- Positive Wirkung auf Psyche, vegetatives Nervensystem und Immunsystem
Als Heilmasseurin führe ich Massagen nach ärztlicher Anordnung zur Erhaltung Ihrer Gesundheit und zu Heilzwecken aus.
Heilmassagen wirken tiefgreifend und umfassend: von Muskelentspannung und Schmerzlinderung bis hin zu verbesserter Geweberegeneration und beschleunigten Heilungsprozessen.
Die Heilmassage kommt bei einer Vielzahl von Erkrankungen, Schmerzen und in der Rehabilitation zur Anwendung. Der Heilmassage liegt eine ärztliche Verordnung zu Grunde - dies kann ein Privatrezept sein oder eine Verordnung, die von der Krankenkasse bewilligt wurde.
Die Heilmassage unterstützt Sie auf sanfte, nicht-medikamentöse Art schnell wieder zu Ihrem alten Wohlbefinden zurückzufinden.
Bei ärztlicher Verordnung besteht die Möglichkeit eines Kostenzuschusses durch die Krankenkassen.
Indikationen
- Beseitigung von Muskelverspannungen, -verhärtungen und -verkrampfungen
- Erkrankungen des Bewegungsapparates, wie die Wirbelsäulen-Syndrome
- Posttraumatische Veränderungen
- Verstopfung (Bauchmassage)
- Stressbedingte psychosomatischen Krankheitsbilder, Burn Out
- Neurologie: Paresen, Spastiken, Neuralgien und Sensibilitätsstörungen
- Sportbereich: Leistungssteigerung und Entmüdung der Muskulatur
- Fördern der Durchblutung und des Stoffwechsels
Absolute Kontraindikationen
- Fieberhafte Erkrankungen
- Thrombose
- Dekompensierte (entgleiste) Herzinsuffizienz (Herzmuskelschwäche) und andere schwere Herzerkrankungen
- Erste drei Schwangerschaftsmonate sowie Risikoschwangerschaften
- Gewisse Krebserkrankungen – Rücksprache mit dem behandelnden Arzt!
- Zuckerkrankheit im späteren Stadium
Relative Kontraindikationen
- Entzündungen und Ulzerationen (Geschwüre) jeglicher Art
- Wunden und frische Verletzungen
- Krampfadern, Venenentzündung und Thrombophlebitis (Venenentzündung bei gleichzeitigem Bestehen eines Blutgerinnsels im Gefäß)
- Schwere arterielle Durchblutungsstörungen der Beine
- Hauterkrankungen
Kassenverrechnung
Voraussetzung ist die Verordnung durch Ihren Arzt. Bitte erkundigen Sie sich bezüglich Vorgangsweise, Bewilligung und Höhe bei Ihrer Pflichtkrankenkasse.
Private Krankenzusatzversicherungen übernehmen je nach Leistungsspektrum zwischen 80 und 100% Ihrer Massagekosten.